Elterninfos

Liebe Eltern,

Transparenz ist uns ein wichtiges Anliegen sowohl im Hinblick auf die Entwicklung Ihres Kindes, als auch auf die organisatorischen Themen unserer Einrichtungen. Daher haben wir im Folgenden einige Informationen  und Links zu weiteren informativen Seiten für Sie, zusammengestellt.

Rechtsanspruch

Ab dem 1. August 2013 haben Eltern für ihr Kind nach § 24 SGB VIII einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege:


Alle Kinder haben ab dem ersten Lebensjahr einen Grundanspruch auf Tagesbetreuung von vier Stunden an fünf Tagen in der Woche. Der darüber hinaus gehende Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern (z. B. Berufstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche) und des Kindes (Förderung ergänzend zu familiärer Erziehung in besonders belasteten Familien).


Die neu eingerichtete Servicestelle berät zu konkreten Betreuungswünschen und zum Rechtsanspruch. Dort wird zu spezifischen Anliegen und Herausforderungen beraten, Eltern werden über Alternativen informiert und es wird Transparenz über die Strategien zur Sicherung des Rechtsanspruchs hergestellt. Die Servicestelle ist telefonisch dienstags 13:00 – 15:00 Uhr und donnerstags 9:00 – 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 – 133-5566 oder per E-Mail: familienbuendnis@sjb.karlsruhe.de zu erreichen.


Informationen und Beratung zum Thema Kinderbetreuung bekommen die Karlsruher Eltern hier:

Das städtische Info-Telefon mit der Telefonnummer 0721 – 133-5566 ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr besetzt und dient Eltern als erste Anlaufstelle zum Thema Kinderbetreuung für Kinder unter sechs Jahren und gibt auch Auskunft über die verschiedenen Angebotsformen in Karlsruhe, einschließlich Kindertagespflege.


Weiterführende Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie auch hier: http://www.karlsruhe.de


Elternbeitrag – Allgemeine Informationen

Beitragszahlung

Der Beitrag ist im Voraus für den kommenden Monat zu entrichten und wird bei erteilter Einzugsermächtigung automatisch eingezogen (siehe Pflegebetrag). Der Beitrag wird ganzjährig (12 Monatsraten) bezahlt, auch bei Urlaub oder Krankheit des Kindes – es handelt sind um einen Jahresbeitrag, der in zwölf gleichmäßigen Monatsraten bezahlt wird. Der Monatsbeitrag wird ab dem ersten Tag, ab dem das Kind die Tagespflegestelle besucht sowie während der Eingewöhnung, fällig.


Zuschuss durch den Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe gewährt unter Umständen einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen nach § 2, 22, 90 SGB VIII. Der Zuschuss kann beim Jugendamt des Landkreises Karlsruhe beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Adresse: www.landkreis-karlsruhe.de


Außerdem kann der Landkreis Karlsruhe evtl. einen Zuschuss zur Verpflegungspauschale im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gewähren. Dieser Zuschuss kann ebenfalls beim Landratsamt Karlsruhe bzw. der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Landkreis Karlsruhe beantragt werden. Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Adresse: www.landkreis-karlsruhe.de


Die zwei Teile des Elternbeitrags:


Städtischer Teil:

Die Kostenbeitragstabelle schlüsselt anhand der Betreuungszeit sowie des Haushaltseinkommen einen individuellen Kostenbeitrag auf, der an das Jugendamt bezahlt werden muss. Über die Kostenbeitragstabelle der Stadt finden Sie mehr Informationen hierüber.

Kostenbeitragstabelle Stadt

Teil der Tagespflegestelle:

Zu den städtischen Beiträgen erheben wir für die Tagespflegestellen einen Elternbeitrag. Dieser ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Elternbeitrag Tagespflegestelle

Die Betreuungsstunden werden vom Team Kindertagespflege der Stadt Karlsruhe ermittelt. Die ermittelten Betreuungsstunden werden öffentlich gefördert. Über diese öffentliche Förderung hinaus können Sie "privat" Stunden hinzubuchen. Dies wird in der Elternbeitragstabelle genauer erläutert.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu oder wenden Sie sich an das

Kindertagespflegeteam der Stadt Karlsruhe:

Telefon: 0721 - 133 5062

E-Mail: tagespflege@sjb.karlsruhe.de

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