Kindeswohlgefährdung
Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall:
Handeln Sie nicht alleine. Melden Sie Ihren Verdacht nicht den Eltern und nicht dem Jugendamt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Ihrem Träger.
Unternehmen Sie keine selbstständigen Schritte. Warten Sie auf die Rückmeldung des Trägers zum weiteren Vorgehen. Sie haben Ihre Pflicht erfüllt indem Sie das Verdachtsformular ausgefüllt und gesendet haben.
KiJu Kinder- und Jugend-Einrichtungen gGmbH
Alberichstr. 8
76185 Karlsruhe
0721 / 4672 5349
Unsere Kooperationspartner - gemeinsam stark für Kinder